Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Mietzeit & Zahlung

1.1. Mietbeginn ist bei Abholung durch den Kunden bzw. Auslieferung durch uns und endet bei Rückgabe durch den Kunden bzw. Abholung der HD-Event GmbH oder dafür beauftrage Unternehmen.

1.2. Stellt sich nach einem Ratenkauf heraus, dass der Kunde unregelmäßig zahlt, schuldet er ebenfalls Zinsen in Höhe von 4 %.

1.3. Weiterhin behalten wir es uns vor, die Geräte wieder einzuziehen, bis alle fälligen Raten gezahlt sind. Alle mit der Rückholung der Geräte, sowie der Eintreibung der ausstehenden Geräte anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Solange Geräte nicht bezahlt sind, ist Mitarbeitern der Firma HD-Event GmbH jederzeit Zutritt zum Aufbewahrungsort der Geräte zu gewähren.

1.4. Die Veräußerung nicht bezahlter Geräte an Dritte ist unzulässig.

§ 2 Preise

Alle unsere Mietpreise sind netto, verstehen sich in Euro (€) zzgl. der aktuellen MwSt. und sind, wenn nicht anders vereinbart, pro Tag zu rechnen. Sämtliche in unseren Preislisten, Anzeigen u.Ä. genannten Preise sind unverbindlich und freibleibend.

Unsere Preise gelten ab dem Lager der Firma HD-Event GmbH. Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung des

Mietgegenstandes werden, wenn nicht anders schriftlich vermerkt gesondert berechnet.

2.1 Mietrabatte

Wenn Sie Mietgeräte über einen längeren Zeitraum benötigen, machen wir Ihnen dazu gerne ein Angebot. Sollte die Ware nicht wie vereinbart zurückgebracht werden, behalten wir uns vor, die Miete um die jeweiligen Tage zu erhöhen.

§ 3 Annullierungskosten

3.1. Tritt der Besteller von einem erteilten Auftrag bzw. von einer erteilten Bestellung zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, folgende Schadenspauschalbeträge für die durch Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern:

Rücktritt bis 3 Wochen vor Projektbeginn: 20 % des vereinbarten Betrages

Rücktritt bis 2 Wochen vor Projektbeginn: 50 % des vereinbarten Betrages

Rücktritt bis 1 Woche vor Projektbeginn: 65 % des vereinbarten Betrages

Rücktritt bis 4 Werktage vor Projektbeginn: 80 % des vereinbarten Betrages.

Rücktritt bei Eintreffen am Veranstaltungsort bzw. nicht Erscheinen am Abholtermin 100 % des vereinbarten Betrages

3.2. Entstandene Planungskosten sind von den Regelungen unter 3.1. ausgeschlossen und werden bei Annullierung zu 100% der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstanden Kosten berechnet.

§ 4 Gefahrenübergang und Haftung

Die Gefahr geht mit der Übergabe des Mietgegenstandes auf den Besteller/Mieter über.

Vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs und solange sich der Mietgegenstand im Besitz des Bestellers befindet, haftet der Besteller/Mieter für alle am und durch den Mietgegenstand entstehenden Schäden, es sei denn, die Schäden sind auf Fehler unsererseits zurückzuführen. Der Besteller/Mieter haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung/Bedienung des Mietgegenstandes zustande kommen. Bei Diebstahl einer unserer Gegenstände haftet der Mieter und ist verpflichtet uns sofort nach Bemerken des Diebstahles zu benachrichtigen.

Es wird empfohlen, eine kurzfristige Versicherung gegen solche Fälle abzuschließen.

Dem Besteller obliegt es, den Mietgegenstand, sofern es sich um ein elektrisch betriebenes Gerät handelt, mit entsprechendem Strom zu versorgen. Für eventuelle Stromausfälle oder Stromunterversorgung und Falschanschlüsse haften wir nicht.

Untervermietung oder Übergabe des Mietgegenstandes durch den Besteller an Dritte sowie die Beförderung oder Nutzung außerhalb der BRD ist ohne unsere schriftliche Genehmigung untersagt. Der Besteller haftet für sämtliche Schäden, die sich aus Verstößen gegen diese Auflagen ergeben.

Für Ordnungsstrafen wie z.B. GEMA oder andere Behörden, die im Zusammenhang mit der Nutzung unseres Equipments und Personals erhoben werden, haften wir nicht. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Veranstalter/Mieter für alle benötigten Genehmigungen wie GEMA, Ausschankgenehmigung,

Sperrzeitverkürzung usw. zu sorgen hat.

§ 5 Rückgabe der Mietsache

Der Besteller hat den Mietgegenstand in demselben Zustand zurückzugeben in dem er ihn erhalten hat. Weist der Gegenstand einen Defekt auf, hat der Besteller die Kosten der Reparatur oder eines Ersatzgerätes zu tragen.

Für defekte Glühkörper bei Lampen, Scannern, Strahlern usw. die nachweislich mutwillig oder durch Kurzschluss

zerstört wurden, hat der Besteller/Mieter den Neupreis derselben zu zahlen.

Für übermäßig verschmutzte Mietgegenstände hat der Besteller eine Reinigungspauschale von 35 €/Std. zu zahlen.

§ 6 Mietzeitraum, Verzug

Beginn und Ende der Mietzeit richten sich nach den im Lieferschein vereinbarten Daten. Wurde dort nichts festgehalten, so hat die Rückgabe spätestens 24 Stunden nach Aushändigung zu erfolgen.

Kommt der Besteller mit der Rückgabe in Verzug, hat er sämtliche daraus resultierenden Kosten zu tragen. Insbesondere hat der Besteller jeden angefangenen Zusatztag (über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus) mit einem Betrag in Höhe des täglichen Mietpreises zu vergüten.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Der Mietzins ist grundsätzlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, im Voraus und bar zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug trägt der Besteller alle daraus resultierenden Kosten und Zinsen.

§ 8 Sonstiges

Der Besteller hat Angestellten der HD-Event GmbH jederzeit freien Zutritt zur Überprüfung der gemieteten Gegenstände am Einsatzort zu lassen.

Soweit der Mietgegenstand durch uns oder durch uns vereinbarungsgemäß beauftragte Dritte während einer

Veranstaltung bedient wird, hat der Besteller/Veranstalter in diesem Zeitraum für ausreichende unentgeltliche

Verpflegung dieser Personen zu sorgen. Kommt der Besteller/Veranstalter dieser Verpflichtung nicht in

ausreichendem Maße nach, werden zusätzliche benötigte Speisen & Getränke der Person/en dem Besteller

zusätzlich in Rechnung gestellt.

Es ist dem Besteller und allen anderen Personen untersagt, die Mietgegenstände zu öffnen oder Reparaturen

an ihnen vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich von uns genehmigt wurde.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Bamberg. Bei allen sich aus dem

Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.


Stand Januar 2023